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Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Trading Toppers B.V., mit Sitz in Kronenweg 2, 7051 HX Varsseveld, Niederlande. Eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 62766066. Salonline.com ist eine Tochtergesellschaft von Trading Toppers B.V.
Trading Toppers B.V. wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als "Auftragnehmer" bezeichnet; sein Vertragspartner (unabhängig von der Qualifikation des Vertrags) als "Auftraggeber".

Artikel 1. Anwendbarkeit
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers, für die ihm erteilten Aufträge und für die von ihm abgeschlossenen Verträge, gleichgültig unter welcher Bezeichnung, sowie für deren Ausführung und sind Bestandteil derselben.
2. Der Auftragnehmer führt seine Arbeiten nur unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit dieser Bedingungen aus. Der Vertragspartner stimmt der Geltung der vom Kunden verwendeten Bedingungen nicht zu, auch dann nicht, wenn der Kunde auf sie verweist oder sie übersendet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der Geschäftsleitung des Vertragspartners schriftlich bestätigt werden.

Artikel 2. Angebote, Kostenvoranschläge und Auftragsbestätigungen

1. Angebote ohne ausdrückliche Annahmefrist sind dreißig Tage ab dem Datum des Angebots gültig.
2. Unmittelbar nach der Einigung über den Verkauf und die Lieferung seiner Produkte und/oder Dienstleistungen an den Kunden sendet der Auftragnehmer dem Kunden eine Auftragsbestätigung, die die wichtigsten Elemente des Vertrags enthält. Die Auftragsbestätigung gilt als Nachweis für die getroffene Vereinbarung bzw. den Abschluss, es sei denn, der Kunde hat eine gesonderte Mitteilung gemacht, die etwas anderes besagt.
3. Ein Vertrag gilt in jedem Fall als zustande gekommen, wenn der Auftrag oder die Bestellung vom Auftragnehmer tatsächlich ausgeführt wird und der Auftraggeber gegen diese Ausführung nicht postwendend Einspruch erhebt.
4. Mündliche Aufträge oder Bestellungen werden gemäß den Notizen des Vertragspartners und dessen Auslegung ausgeführt. Der Kunde ist selbstverständlich berechtigt, den Gegenbeweis anzutreten.
5. Alle mit einem Angebot oder einer Offerte abgegebenen Preislisten, Kostenaufstellungen, Prospekte und sonstigen Informationen über Produkte und Leistungen des Vertragspartners sind für den Vertragspartner nur dann verbindlich, wenn der Vertragspartner dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich bestätigt. In allen anderen Fällen, d. h. wenn der Vertragspartner den Marktteilnehmern oder dem Auftraggeber solche Informationen lediglich unverbindlich zur Verfügung stellt, können die Marktteilnehmer oder der Auftraggeber aus solchen Preislisten, Kostenangaben usw. keine Rechte gegenüber dem Vertragspartner herleiten. Die verschiedenen Angaben werden so genau wie möglich gemacht. Offensichtliche Schreibfehler und/oder Irrtümer können von der Vertragspartei berichtigt werden.
6. Alle Daten, Informationen, Abbildungen, Beschreibungen, Maße und dergleichen, die mit einem Angebot oder einer Offerte oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, bleiben das geistige Eigentum des Vertragspartners. Jeder, der dieses geistige Eigentum [Urheberrecht] verletzt, handelt gegenüber dem Vertragspartner rechtswidrig, wofür der Vertragspartner rechtliche Schritte einleiten wird. Die Vertragspartei ist berechtigt, vom Rechtsverletzer vollen Schadenersatz zu verlangen.
7. Aus dem Inhalt der Broschüren des Vertragspartners können keine Rechte abgeleitet werden. Die darin enthaltenen Farben, Maße und/oder Beschreibungen sind für den Vertragspartner nicht verbindlich.

Artikel 3. Preise
1. Alle Preise werden in Euro angegeben und gelten als in Euro angegeben, es sei denn, die Vertragspartei gibt etwas anderes an.
2. Alle angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und zuzüglich derjenigen Kosten, die nach der Vereinbarung zwischen den Parteien vom Kunden zu tragen sind. Die Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Zöllen, Löhnen, Einfuhrabgaben, Steuern und anderen preisbestimmenden Faktoren.
3. Ändert sich bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten einer oder mehrere dieser Faktoren, so ist der Vertragspartner berechtigt, die angebotenen oder vereinbarten Preise entsprechend und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Änderung anzupassen. Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Änderungen vorgeführt. Als Vertragsdauer gilt die Zeit zwischen dem Datum des Auftragseingangs beim Auftraggeber und dem Datum, an dem der Auftragnehmer mit den Arbeiten beginnt oder die Waren liefert. Eine solche Preisanpassung gibt dem Auftraggeber nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 4. Lieferung, Risiko und Annullierung
1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen, bevor er mit der Ausführung der Arbeiten oder der Lieferung der verkauften Waren beginnt.
2. Die Produkte gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden, sobald die Produkte das Unternehmen des Vertragspartners verlassen haben. Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Vertragspartner wird die Produkte während des Transports niemals versichern.
3. Die vom Vertragspartner angegebenen Lieferfristen und -termine sind nicht als Fristen anzusehen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Vertragspartner daher schriftlich in Verzug gesetzt werden.
4. Eine Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet den Vertragspartner nicht zu einer Entschädigung und berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

Artikel 5. Zahlung
1. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar oder per Überweisung zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Aufrechnung ist nicht zulässig.
2. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum oder der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt ist, befindet sich der Auftraggeber in Verzug und schuldet dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Kalendermonat ab dem Datum des Verzugs, berechnet auf den Kaufpreis oder den nicht bezahlten Teil davon. Alle außergerichtlichen Kosten, die dem Auftragnehmer entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers. Diese außergerichtlichen Inkassokosten werden nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Inkassosatz der niederländischen Bezirksgerichte berechnet.
3. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen immer der Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und in der Folge der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
4. Ab dem Tag, an dem der Abnehmer mit einer Verpflichtung gegenüber dem Vertragspartner in Verzug ist, werden alle anderen Forderungen des Vertragspartners gegenüber dem Abnehmer sofort fällig.

Artikel 6. Werbung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach der Lieferung auf sichtbare Mängel zu prüfen.
2. Beanstandungen werden nur dann bearbeitet, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels per Einschreiben beim Vertragspartner eingehen und sich nicht auf von Dritten ausgeführte Arbeiten oder von Dritten gelieferte Gegenstände beziehen. Die Bearbeitung von Reklamationen durch den Vertragspartner stellt keine wie auch immer geartete Haftungsübernahme dar.
3. Werden die Beanstandungen des Kunden als begründet angesehen, ist der Vertragspartner lediglich verpflichtet, die Leistung noch ordnungsgemäß zu liefern oder nach Wahl des Vertragspartners den Kaufpreis durch eine Gutschrift in Höhe der Leistung zu erstatten. Der Kunde ist nicht berechtigt, gezahlte Beträge mit noch offenen Rechnungen zu verrechnen.

Artikel 7. Haftung und Garantien
1. Unabhängig davon, ob die Haftung des Vertragspartners durch eine Versicherung gedeckt ist oder nicht, haftet der Vertragspartner für einen zurechenbaren Mangel bei der Erfüllung seiner Verpflichtung nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrags für die gelieferten Sachen, auf die sich die Reklamation bezieht.
2. Wenn der Vertragspartner von einem Dritten für einen Schaden haftbar gemacht wird, dessen Betrag den im vorigen Absatz genannten Rechnungsbetrag übersteigt, muss der Kunde den Vertragspartner für diesen Überschuss vollständig entschädigen, indem er dem Dritten eine Entschädigung zahlt.
3. Der Vertragspartner haftet nicht für Betriebsschäden im weitesten Sinne des Wortes, Folgeschäden, Gewinnverluste, direkte oder indirekte Personen- und/oder Sachschäden, wie auch immer diese bezeichnet werden, die sich aus dem Kauf, der Nutzung oder dem Besitz der vom Vertragspartner gelieferten Sachen ergeben, noch haftet der Vertragspartner für solche Schäden, wenn Dienstleistungen in Bezug auf diese Sachen oder in Bezug auf Dienstleistungen des Vertragspartners im Allgemeinen erbracht werden.
4. Garantien werden vom Vertragspartner nicht übernommen, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Artikel 8. Abrufaufträge
1. Liegt ein Abrufauftrag vor und ist für den Abruf keine Frist vereinbart, so ist die Abruffrist der letzte Tag der Lieferfrist und die tatsächliche Lieferung erfolgt spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen danach.
2. Wenn eine Abruffrist vereinbart wurde und der Kunde innerhalb dieser Frist nicht angerufen hat, wird der Vertragspartner eine schriftliche Aufforderung verschicken. In dieser Aufforderung wird eine zusätzliche Abruffrist von 8 Arbeitstagen festgelegt, die mit dem Datum der betreffenden Aufforderung beginnt. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist kein Abruf, so hat der Vertragspartner die Wahl zwischen der Auslieferung der Bestellung oder der Lagerung der bestellten Artikel auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Artikel 9. Höhere Gewalt
1. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die der Vertragspartner billigerweise nicht vermeiden oder deren Folgen er billigerweise nicht abwenden konnte, darunter: Streiks, Feuer, Arbeitsniederlegungen, Maschinenausfälle, Rohstoffmangel, Konkurs von Lieferanten, Lieferstopp, Transportschwierigkeiten.
2. Im Falle höherer Gewalt hat der Vertragspartner das Recht, entweder den Vertrag aufrechtzuerhalten, wobei die Verpflichtungen des Vertragspartners für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt werden, oder den Vertrag aufgrund unvorhergesehener Umstände ganz oder teilweise aufzulösen. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer schriftlich auffordern, innerhalb von 10 Tagen eine diesbezügliche Entscheidung zu treffen. In keinem Fall ist der Vertragspartner dem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig.

Artikel 10. Wertpapiere
1. Alle vom Vertragspartner gelieferten Gegenstände bleiben sein Eigentum, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
2. Bei nicht fristgerechter Zahlung eines fälligen Betrages ist der Vertragspartner berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und die unter Eigentumsvorbehalt des Vertragspartners stehenden Sachen als sein Eigentum zu beanspruchen, unbeschadet des Rechts des Vertragspartners auf Schadensersatz.
3. Wenn der Abnehmer den vereinbarten Preis noch nicht bezahlt hat und die betreffende Ware an einen Dritten verkauft und geliefert wurde, erteilt der Abnehmer dem Vertragspartner eine unwiderrufliche Vollmacht und erteilt dem Vertragspartner alle Informationen, die für die Begründung eines Pfandrechts an der Forderung gegenüber diesem Dritten erforderlich sind, und der Vertragspartner teilt dem Abnehmer oder dem genannten Dritten auf Anfrage Art und Höhe der Forderung mit, für die das Pfand als Sicherheit dient.

Artikel 11. Aufhebbare Bestimmungen
1. Wenn und soweit sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige oder anfechtbare Bestimmung ist in Absprache zwischen den Parteien durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der früheren Bestimmung am nächsten kommt.

Artikel 12. Rechtsstreitigkeiten
1. Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen des Vertragspartners unterliegen dem Niederländischen Recht.
2. Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner werden nach Wahl des Vertragspartners ausschließlich dem zuständigen Gericht am Sitz des Vertragspartners oder dem nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gericht vorgelegt.

Angaben zum Unternehmen:
Trading Toppers B.V.
Kronenweg 2
7051 HX Varsseveld
Holland

E-mail: info@salonline.com
Telefon: +49 (0)3222-109 64 96

Handelsregister: 62766066
Umsatzsteuer-ID: NL854948843B01

Bank: ABN AMRO
IBAN: NL91ABNA0620401125
BIC: ABNANL2A

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